Gründe für ein Wertgutachten sind vielfältig:
- Vermögensübersicht
- Hilfe zur Kaufentscheidung
- Finanzierung
- Erbregelung
- zur Vorlage beim Finanzamt
Abhängig von Ihren Anforderungen kann ein vollständiges Wertgutachten, ein Kurzgutachten, oder eine Wertüberprüfung erstellt werden.
Vollständiges Wertgutachten: Rechtssicher und vor Gericht verwendbar. Es besteht im Schnitt aus ca. 40 Seiten Schriftteil plus Anhang.
Kurzgutachten: Rechtssicher, Berechnung wie im vollständigen Wertgutachten, Beschreibungen in verkürzter Form. Es besteht im Schnitt aus ca. 20 Seiten Schriftteil plus Anhang.
Tabellengutachten: Berechnung im Tabellenformat, keine Anlagen, ca. 5 Seiten.