Gründe für ein Wertgutachten sind vielfältig:
Abhängig von Ihren Anforderungen kann ein vollständiges Wertgutachten, ein Kurzgutachten, oder eine Wertüberprüfung erstellt werden.
Vollständiges Wertgutachten: Rechtssicher und vor Gericht verwendbar. Es besteht im Schnitt aus ca. 40 Seiten Schriftteil plus Anhang. Beispielgutachten
Kurzgutachten: Rechtssicher, Berechnung wie im vollständigen Wertgutachten, Beschreibungen in verkürzter Form. Es besteht im Schnitt aus ca. 20 Seiten Schriftteil plus Anhang. Beispielgutachten
Tabellengutachten: Berechnung im Tabellenformat, keine Anlagen, ca. 5 Seiten. Beispielgutachten
Wichtige Termine zur Grundsteuerreform:
1. Januar 2022: Die Verhältnisse zu diesem Tag sind maßgebend für die abzugebende Erklärung.
1. Juli 2022: Eigentümer von Grundstücken können ab diesem Termin elektronisch über www.elster.de ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
31. Oktober 2022: letzter möglicher Tag, dem Finanzamt die Daten zu übermitteln.
Für eine reibungslose Übermittlung und Unterstützung zur Datensammlung für Ihr Grundstück kontaktieren Sie mich gerne.
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Jedes Bauvorhaben ist einzigartig – Neubauten, Umbauten, Sanierungen, Modernisierungen. Ich berate Sie gerne zu Planung und Durchführung Ihres Bauvorhabens.
Und auch nach der Fertigstellung eines Bauvorhabens können Fragen zu Ausführungen und vermuteten Schäden kommen, bei denen ich Ihnen mit situationsangepassten Gutachten weiterhelfe.
Für eine ungefähre Einschätzung kann gerne Kontakt über alle angegebenen Kommunikationswege aufgenommen werden. Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
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